Förderprogramme

Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe bundesweiter Förderprogramme.

BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows

    Allgemeine Beratungen

    Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

    Spezielle Beratungen

    Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

    von Frauen geführt werden.
    von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
    von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
    zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
    zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
    zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
    zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
    zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
    zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

    Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

    Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt

    Bemessungs­grundlage: 4000€

    • Region:
      • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
        • Fördersatz: 80%
        • maximaler Zuschuss: 3.200 Euro
      • Region Lüneburg:
        • Fördersatz: 60%
        • maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
      • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
        mit Berlin und Region Leipzig:

        • Fördersatz: 50%
        • maximaler Zuschuss: 2.000 Euro

    Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

    Bemessungs­grundlage: 3000€

    • Region:
      • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
        • Fördersatz: 80%
        • maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
      • Region Lüneburg:
        • Fördersatz: 60%
        • maximaler Zuschuss: 1.800 Euro
      • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
        mit Berlin und Region Leipzig:

        • Fördersatz: 50%
        • maximaler Zuschuss: 1.500 Euro

    Unternehmen in Schwierigkeiten

    Bemessungs­grundlage: 3000€

    • Region:
      • alle Standorte
        • Fördersatz: 90%
        • maximaler Zuschuss: 2.700 Euro

    Sie sind interessiert daran, Ihre digitalen Projekte mit unserer Hilfe fördern zu lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch!

    1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
    2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
    3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
    4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
    5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

    Gern unterstützen wir Sie und übernehmen die gesamte Antragstellung!