Förderprogramme

Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe bundesweiter Förderprogramme.

Digitalbonus Thüringen

    Digitalisierungs-vorhaben in den Bereichen:

    Intelligente Vernetzung ERP- und Produktionssystemen, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
    Einführung von ERP- oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
    Implementierung eines Dokumenten-Management-Systems (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
    Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
    Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
    Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM)
    Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
    Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
    Einführung eines digitalen Abbilds
    Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
    Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
    Integration digitaler Workflows mit Lieferant*innen und Kund*innen (e-commerce/ e-procurement)

    Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:

    Einführung von predictive-maintenance-Anwendungen, z. B. Fernwartung
    Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
    Einführung datenbasierter Dienstleistungen
    Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

    Einführung oder Verbesserung von IT- und Datensicherheitslösungen

    Implementierung eines Informations- und/oder Datensicherheitskonzeptes
    Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

    Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
    Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

    Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

    Zuwendungsfähige Ausgaben sind

    Ausgaben für die zur Umsetzung des Vorhabens notwendige Hard- und Software
    Ausgaben für externe Dienstleistungen
    Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig.

    Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für:

    die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung
    Eigenleistungen
    Schulung von Beschäftigten
    gebrauchte Wirtschaftsgüter
    reine Ersatzbeschaffungen für bereits vorher im Unternehmen verwendete Systeme
    die Anschaffung von bereits allgemein gebräuchlicher digitaler Grundausstattung, z.B. Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones ohne eindeutigen Projektbezug, Fax, Scanner, Beamer oder Bildschirme
    Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware oder Buchhaltungssysteme

    Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.

    Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.

    Sie sind interessiert daran, Ihre digitalen Projekte mit unserer Hilfe fördern zu lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch!

    Digitalbonus. Niedersachsen

      Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
      Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
      ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
      Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr

      Bedingungen

      • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen
      • Förderhöhe mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
      • förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
      • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs.

      Voraussetzungen

      • Antragstellung
        Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.

       

      • Beginn des Vorhabens
        Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
        Aufgrund der Corona-Krise gibt es für die folgenden Konstellationen eine Ausnahme: Investitionen in Videokonferenzanlagen und –technik/ Videokonferenzsysteme, Homeofficetechnik, Telemedizintechnik/Telemedizinsysteme dürfen mit Einreichung des Antrags im Kundenportal mit dem Vorhaben beginnen. Diese Regelung ist befristet für Antragseinreichungen zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020.

       

      • Bewilligungszeitraum
        Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt).

       

      • Auszahlung der Zuwendung
        Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

      Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
      Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

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      BMWi Förderung go digital

      Einfach erklärt im Video.

      Wer wird gefördert?

      Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

      weniger als 100 Mitarbeiter
      Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
      Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
      Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

      Wieviel wird gefördert?

      Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.

       geförderter Anteil: 16.500€ (netto)
       Zahlbetrag des Unternehmens: 16.500 Euro (netto)
      Gesamtkosten der Beratung: 33.000€ (netto)

      Was wird gefördert?

      Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen.

      Digitale Geschäftsprozesse

      Einführung von E-Business-Softwarelösungen für Gesamt- und Teilprozesse, z.B. Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, Bezahlsysteme. Ziel: Geschäftsprozesse im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.

      Digitale Markterschließung

      Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing).

      IT-Sicherheit

      Risiko- und Sicherheitsanalyse bestehender/ge -planter IKT-Infrastruktur, Initiierung/Optimierung betrieblicher IT-Sicherheitsmanagementsysteme. Ziel: Vermeidung von Schäden/Minimierung der Risiken durch Cyberkriminalität.

      BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows

        Allgemeine Beratungen

        Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

        Spezielle Beratungen

        Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

        von Frauen geführt werden.
        von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
        von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
        zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
        zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
        zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
        zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
        zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
        zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

        Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

        Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt

        Bemessungs­grundlage: 4000€

        • Region:
          • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
            • Fördersatz: 80%
            • maximaler Zuschuss: 3.200 Euro
          • Region Lüneburg:
            • Fördersatz: 60%
            • maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
          • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
            mit Berlin und Region Leipzig:

            • Fördersatz: 50%
            • maximaler Zuschuss: 2.000 Euro

        Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung

        Bemessungs­grundlage: 3000€

        • Region:
          • neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
            • Fördersatz: 80%
            • maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
          • Region Lüneburg:
            • Fördersatz: 60%
            • maximaler Zuschuss: 1.800 Euro
          • alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
            mit Berlin und Region Leipzig:

            • Fördersatz: 50%
            • maximaler Zuschuss: 1.500 Euro

        Unternehmen in Schwierigkeiten

        Bemessungs­grundlage: 3000€

        • Region:
          • alle Standorte
            • Fördersatz: 90%
            • maximaler Zuschuss: 2.700 Euro

        Sie sind interessiert daran, Ihre digitalen Projekte mit unserer Hilfe fördern zu lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch!

        1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
        2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
        3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
        4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
        5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

        Gern unterstützen wir Sie und übernehmen die gesamte Antragstellung!