Förderprogramme
Steigern Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe bundesweiter Förderprogramme.
Digitalbonus Thüringen
Digitalisierungs-vorhaben in den Bereichen:
Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, vor allem:
Einführung oder Verbesserung von IT- und Datensicherheitslösungen
Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind
Nicht förderfähig sind Ausgaben und Aufwendungen für:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest gehören die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer*innen. Zu den unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmen nachgefragt werden; insbesondere Leistungen, die produktbegleitend oder dem Produktionsprozess vor- /nachgelagert sowie prozessbegleitend sind.
Sie sind interessiert daran, Ihre digitalen Projekte mit unserer Hilfe fördern zu lassen? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein Beratungsgespräch!
Digitalbonus. Niedersachsen
Bedingungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 50 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 30 % bei mittleren Unternehmen
- Förderhöhe mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs.
Voraussetzungen
- Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der NBank. Zusätzlich muss der Förderantrag nach der elektronischen Übermittlung innerhalb von vier Wochen unterzeichnet auf dem Postweg an die Bewilligungstelle übersandt werden. Andernfalls gilt der Förderantrag als nicht gestellt.
- Beginn des Vorhabens
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Aufgrund der Corona-Krise gibt es für die folgenden Konstellationen eine Ausnahme: Investitionen in Videokonferenzanlagen und –technik/ Videokonferenzsysteme, Homeofficetechnik, Telemedizintechnik/Telemedizinsysteme dürfen mit Einreichung des Antrags im Kundenportal mit dem Vorhaben beginnen. Diese Regelung ist befristet für Antragseinreichungen zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.09.2020.
- Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheids. Es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben zuwendungsfähig (ausschlaggebend ist der Lieferzeitpunkt).
- Auszahlung der Zuwendung
Drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist der NBank der Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises ist ein zahlenmäßiger Nachweis (inkl. Vorlage der Belege und Zahlnachweise) zu führen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
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BMWi Förderung go digital
Einfach erklärt im Video.
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Die Erschließung neuer Kunden und Märkte durch digitale Medien und Strategien, die Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie die Sicherheit der hierzu erforderlichen IT-Systeme und -Infrastrukturen.
BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
- Region:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
- Fördersatz: 80%
- maximaler Zuschuss: 3.200 Euro
- Region Lüneburg:
- Fördersatz: 60%
- maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig:- Fördersatz: 50%
- maximaler Zuschuss: 2.000 Euro
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
- Region:
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
- Fördersatz: 80%
- maximaler Zuschuss: 2.400 Euro
- Region Lüneburg:
- Fördersatz: 60%
- maximaler Zuschuss: 1.800 Euro
- alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig:- Fördersatz: 50%
- maximaler Zuschuss: 1.500 Euro
- neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
Unternehmen in Schwierigkeiten
- Region:
- alle Standorte
- Fördersatz: 90%
- maximaler Zuschuss: 2.700 Euro
- alle Standorte
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- Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
- Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
- Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
- Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Entscheidung weiter.
- Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.